ADELINA IST HEBAMME. Ein Beruf der dringend Fachkräfte braucht!
Am 17.11.2020 gegen 02:00 Uhr in der Nacht wurden Adelina und ihr Ehemann von der Polizei zu Hause abgeholt, direkt zum Flughafen gebracht und in den Kosovo abgeschoben.
Wir forderten eine sofortige Rückholung von Adelina und ihrem Ehemann. Ihr Fehlen bedroht mehrere dutzend Kinder, Frauen und ganze Familien.
Bitte helft uns, Adelina zurück nach Hause zu holen.
Spende-Hilfe Für Hebamme Adelina
ES GIBT NEUIGKEITEN
September 2021
Nachdem Adelina im August wieder nach Deutschland kommen durfte, hat Sie diese Woche den wohl wichtigsten Meilenstein erreicht. Sie hat die Kenntnisprüfung bestanden und somit die Anerkennung ihres Bachelors of Midwifery erhalten. Da Adelina nun als Hebamme hier arbeiten kann, könnten wir also bald von einem Happy End sprechen, allerdings auch erst bald.
Aber beginnen wir mit der Geschichte von vorne:
Nach der Abschiebung am 17. November 2020 war klar, dass Adelina und ihr Mann Gezim zurück nach Deutschland kommen wollen, die Lebensumstände im Kosovo waren für beide katastrophal.
Aufgrund des großen Engagements entstand ausreichend mediale Aufmerksamkeit, um bei verschiedenen politischen Akteure Interesse zu erwecken und Unterstützung zu erhalten. Dies, sowie die Arbeit der neu beauftragten Anwältin, ebneten den Weg zur Wiedereinreise. Leider mussten wir feststellen, dass eine Einreise über die Westbalkanregelung nicht möglich sein würde, da Adelina und Gezim aufgrund ihres 2016 gestellten Asylantrags dafür nicht alle Anforderungen erfüllten. Die einzige verbleibende Option stellte eine Wiedereinreise über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz entsprechend §16 Abs. 5 AufenthG „Einreise zur Berufsanerkennung“ dar.
Bereits im Jahr 2016 hatte Adelina ihre Unterlagen für die Berufsanerkennung eingereicht. Anfang 2017 kam dann der Bescheid, dass ein Anpassungslehrgang (§16d Abs. 1 AufenthG) in Adelinas Fall von 16 Monate Dauer oder eine Kenntnisprüfung (§16d Abs. 5 AufenthG) für die Anerkennung möglich seien. Seit Anfang 2017 stand Adelina auf sämtlichen Wartelisten für einen Lehrgang, sie wurde jedoch immer wieder auf das folgende Jahr vertröstet, bis im fünften Jahr des Aufenthaltes die Abschiebung erfolgte.
Wir mussten nun also eine Lösung finden, dass Adelina tatsächlich die geforderte Anerkennungsprüfung ablegen kann.
Schnell stand fest: Adelina will die Kenntnisprüfung ablegen. Dies ist entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger kein Hexenwerk. Unter dem §16b Abs. 3 HebAPrV „Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat“ ist geregelt, dass die Prüfung aus einem mündlichen und praktischen Teil besteht. Die mündliche Prüfung dauert 15 bis 60 Minuten und es werden Fragen zu Berufs- und Gesetzeskunde, Gesundheitslehre, Hygiene und Geburtshilfe sowie spezielle Arzneimittellehre geprüft. Der praktische Teil lässt sich nochmal in eine Patientenprüfung und eine Entbindungssimulation unterteilen. Die Patientenprüfung beinhaltet eine Schwangerschaftsvorsorge und/oder eine Wöchnerinnenpflege und/oder eine Säuglingspflege von jeweils maximal 60 Minuten. Die Entbindungssimulation findet anhand von vorgegeben Befunden statt und dauert maximal 120 Minuten. Adelina traute sich diese Prüfung zu.
Aber das Problem bestand weiterhin: keine der zuständigen Institutionen erklärte sich dazu bereit die Prüfung abzunehmen, die Ausreden waren teilweise grotesk. Nur dank dem Engagement einiger Politikerinnen und Politiker hat sich schlussendlich eine Prüfungskommission zur Abnahme der Prüfung gefunden. So hat es bis Juni 2021 gedauert, bis tatsächlich die Bestätigung kam, dass die Kenntnisprüfung abgenommen wird.
Mit der Bescheinigung konnte dann endlich der Antrag für die Wiedereinreise gestellt werden. Wir haben uns dazu entschieden, das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81 AufenthG zu nutzen, um eine zirka zweijährige Wartezeit für einen Botschaftstermin zu umgehen. Bei dem beschleunigten Verfahren erhält der Arbeitgeber die Vollmacht alle Unterlagen einzureichen. Die zuständige Ausländerbehörde erteilt sodann eine Vorabzustimmung und die antragstellende Person bekommt innerhalb von drei Wochen einen Termin in der Botschaft für die Vergabe des Visums. Die Ausländerbehörde Leipzig hat uns bei diesem Prozess sehr gut unterstützt.
Aber es blieb das Problem mit der Einreisesperre von Gezim und Adelina. Da Adelina die Fachkraft ist, wurde uns geraten zunächst nur die Wiedereinreise für Adelina zu beantragen. Das heißt, sie muss zunächst allein nach Deutschland kommen und erst nach bestandener Kenntnisprüfung könnten wir auch den Antrag für Gezim stellen. Das ist leider auch der Grund, warum wir noch nicht von einem finalen Happy End sprechen können, denn Gezim ist weiterhin im Kosovo. Dem Widerspruch, dass die ausgegebene Einreisesperre der Zentralen Ausländerbehörde Sachsens rechtswidrig sei, wurde stattgegeben. Am 28. Juni wurde ihre Einreisesperre endgültig aufgehoben. Leider wurde die deutsche Botschaft im Kosovo nicht über das Aufheben der Einreisesperre informiert und Adelinas Visumsantrag wurde zunächst abgelehnt. Nach längerem hin und her und vielen Verzögerungen wurde ihr dann doch im August 2021 ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Ablegen der Prüfung zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erteilt. Dies ist nur ein Bespiel dafür, was im Laufe der vergangenen Wochen und Monate schiefgelaufen ist sowie wertvolle Zeit und Geld gekostet hat. Wir haben irgendwann festgestellt, dass jeder Stolperstein, der kommen konnte, uns auch tatsächlich in den Weg gefallen ist, aber mit vereinten Kräften haben wir es geschafft, diese zu beseitigen.
Adelina ist nun seit wenigen Wochen wieder in Deutschland. Sie hat sich intensiv auf die Kenntnisprüfung vorbereitet und schließlich direkt bestanden!
Damit kann sie den Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung stellen und hoffentlich dauerhaft in Deutschland bleiben.
Der Schlüssel zum Erfolg war die enorme Spendenbereitschaft. Ohne das Geld hätte Adelina weder die Anwaltskosten, Prüfungsgebühr, laufende Kosten oder Ähnliches stemmen können, denn wir sind mittlerweile bei Kosten in fünfstelliger Höhe angelangt. Deswegen ein riesiges Dankeschön an alle Unterstützerinnen und Unterstützer! Wir hoffen inständig, dass auch die Wiedereinreise von Gezim mit Hilfe der Spendengelder finanziert werden kann.
Das war ein grober Überblick der letzten Monate. Wir haben irgendwann aufgehört zu zählen, wie viele Anträge ausgefüllt werden mussten und was nicht alles erst im zweiten oder dritten Anlauf funktioniert hat.
Wir freuen uns, wenn ihr dazu beitragt, dass das finale Happy End erreicht wird und auch Adelina‘s Mann Gezim nach Deutschland einreisen darf.
Wir sind für jede Spende dankbar.
Auch wurde von uns eine Onlinepetition gestartet. Dankbar sind wir für jeden der uns mit seiner Unterschrift unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Patienten, Freunde und Unterstützer von Adelina